Auszug aus dem Vortrag von Pastor Manuel Killisch zum Thema „Kindertaufe“ gehalten am 17.03.2017 in der Gemeinde Gottes Pforzheim-Büchenbronn.
Zur Rechtfertigung der Kirchen, die die Kindertaufe in ihrer Tradition haben muss man sagen, dass sie kein Produkt des Zufalls ist, sondern eine theologische Notwendigkeit. Es geht ganz konkret um das Heil von Menschen. Das ist erst einmal positiv.
Die Kindertaufe: Wo stecken ihre historischen Wurzeln?
Bereits der Kirchenlehrer Tertullian (um 160) schrieb in De Baptismo, 18:
Und so ist auch je nach dem Zustand einer Person, nach ihrer Haltung (Disposition) und auch nach ihrem Alter ein Hinausschieben der Taufe ersprießlicher, vornehmlich aber hinsichtlich der Kinder. Denn was ist es nötig, auch die Paten sogar noch einer Gefahr auszusetzen, da es ja möglich ist, dass dieselben auch ihrerseits ihre Versprechungen wegen Hinsterbens nicht halten, oder andererseits beim Hervortreten einer schlechten Geistesrichtung die Betrogenen sind? Der Herr hat freilich gesagt: „Wehret ihnen nicht, zu mir zu kommen.“ Sie sollen demnach auch kommen, wenn sie herangewachsen sind; sie sollen kommen, wenn sie gelernt haben, wenn sie darüber belehrt sind, wohin sie gehen sollen: sie mögen Christen werden, sobald sie imstande sind, Christum zu kennen. Aus welchem Grunde hat das Alter der Unschuld es so eilig mit der Nachlassung der Sünden? Will man etwa in zeitlichen Dingen mit mehr Vorsicht verfahren und die göttlichen Güter einem anvertrauen, dem man irdische noch nicht anvertraut? Sie mögen lernen um ihr Seelenheil bitten, damit es den Anschein gewinne, dass man nur einem Bittenden gegeben habe). Aus keiner geringeren Ursache müssen auch die Unverheirateten hingehalten werden. Denn ihnen stehen Versuchungen bevor, den Jungfrauen wegen ihrer Geschlechtsreife, wie den Witwen in Hinsicht ihres ledigen Standes, bis sie entweder heiraten oder für die Enthaltsamkeit fest genug sind. Wenn manche einsähen, dass die Taufe eine schwere Bürde ist, so würden sie sich vor deren Erteilung mehr fürchten, als vor dem Aufschub derselben. Ein vollkommener Glaube ist seines Heiles sicher.
Wir erkennen hier also deutliche Kritik an der Praxis der Taufe von Kindern. Ganz anders sah das Cyprian von Karthago (um 200). In seinem 64. Brief, Kap. 2 schreibt er:
Was nun aber die Frage der Kinder betrifft, so hast du die Ansicht vertreten, man dürfe sie nicht schon am zweiten oder dritten Tage nach ihrer Geburt taufen, sondern man müsse das Gesetz der alten Beschneidung beachten, und du hast deshalb geglaubt, man dürfe ein neugeborenes Kind nicht vor dem achten Tag taufen und heiligen. Ganz anderer Meinung war unsere Versammlung. Denn dem, was du für richtig hieltest, stimmte niemand zu, sondern unser allgemeines Urteil ging vielmehr dahin, dass man keinem einmal geborenen Menschen Gottes Barmherzigkeit und Gnade versagen darf. Denn da der Herr in seinem Evangelium sagt: „Der Sohn des Menschen ist nicht gekommen, um die Seelen der Menschen zu verderben, sondern um sie zu retten“ (Lk 9,56), so darf, soviel an uns liegt, womöglich keine Seele verlorengehen. Denn was fehlt demjenigen noch, der einmal durch Gottes Hand im Mutterschoß gestaltet ist? Nur uns nämlich und unseren Augen scheinen die Neugeborenen im Laufe der irdischen Tage zu wachsen. Alles aber, was von Gott geschaffen wird, ist kraft der Majestät und Wirksamkeit des göttlichen Schöpfers vollkommen.
Dann existiert noch ein Dokument aus der Zeit zwischen 210-235, das Hippolyt von Rom zugeschrieben wird, die Traditio Apostolica (Apostolische Überlieferung):
Zur Zeit des Hahnenschreis soll man zunächst über das Wasser beten. Es soll Wasser sein, das aus einer Quelle fließt oder von oben herabfließt. So soll man es halten, wenn die Verhältnisse es nicht anders erzwingen. In einer andauernden und bedrückenden Zwangslage kann man sich jedoch des Wassers bedienen, das man gerade vorfindet. Die Täuflinge sollen ihre Kleider ablegen, und zuerst soll man die Kinder taufen. Alle, die für sich selbst sprechen können, sollen es tun. Für die jedoch, die nicht für sich sprechen können, sollen die Eltern sprechen oder ein anderes Familienmitglied. Danach soll man die Männer taufen, anschließend die Frauen.
Schlussfolgerungen: Die Kindertaufe ist bereits im 2. Jh. Praxis gewesen. Da es aber strenge und ausführliche Regelungen zur Taufe von Neubekehrten gab, muss es parallel immer auch die Gläubigentaufe gegeben haben. Seit es die Kindertaufe gibt, wurde versucht, sie biblisch zu begründen.
Biblische Texte als Begründung der Kindertaufe
Wir müssen voranstellen, dass es keinen einzigen Text gibt, der explizit die Taufe von Kindern erwähnt. Trotzdem werden einige Texte angeführt, die indirekt den Schluss zulassen, dass es eine Kindertaufe bereits in neutestamentlicher Zeit gegeben haben könnte. An erster Stelle sind das die Passagen, die von der Taufe ganzer Hausgemeinschaften sprechen:
Apg 16,15 Als sie [Lydia] aber getauft worden war und ihr Haus, bat sie und sagte: Wenn ihr urteilt, dass ich an den Herrn gläubig sei, so kehrt in mein Haus ein und bleibt!
Apg 16,33 Und er [der Gefängniswärter in Philippi] nahm sie in jener Stunde der Nacht zu sich und wusch ihnen die Striemen ab; und er ließ sich taufen und alle die Seinen sogleich.
Apg 18,8 Krispus aber, der Vorsteher der Synagoge, glaubte an den Herrn mit seinem ganzen Haus; und viele Korinther, die hörten, wurden gläubig und ließen sich taufen.
1Kor 1,16 Ich habe aber auch das Haus des Stephanas getauft; sonst weiß ich nicht, ob ich noch jemand getauft habe.
Daneben gibt es Texte, die exegetisch einen Interpretationsspielraum bezüglich der Taufe zulassen.
Mt 28,19 Darum geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe.
Die Reihenfolge ist zu beachten: Die Taufe steht vor der Lehre/Unterweisung. Der Text richtet sich also an Christen, die noch nicht fest im Glauben stehen und trotzdem durch die Taufe mit hinein genommen wurden. Dagegen kann man sagen, dass noch vor dem Auftrag zur Taufe der Auftrag zur Jüngerschaft steht, was das Argument der zeitlichen formulierten Abfolge entkräftet.
Joh 3,5 Jesus antwortete: Wahrlich, wahrlich, ich sage dir: Wenn jemand nicht aus Wasser und Geist geboren wird, kann er nicht in das Reich Gottes hineingehen.
Wasser bedeutet die Aufnahme eines Menschen durch die Taufe. Geist ist die bewusste Glaubensentscheidung. Dagegen kann Eph 5,26 angeführt werden …sie zu heiligen, sie reinigend durch das Wasserbad im Wort. Wir können diesen Text im Zusammenhang mit Röm 10,17 deuten: Also ist der Glaube aus der Verkündigung, die Verkündigung aber durch das Wort Christi.
Mk 16,16 Wer da glaubt und getauft wird, der wird selig werden; wer aber nicht glaubt, der wird verdammt werden.
Hier wird argumentiert, dass der Glaube allein nicht heilsbringend ist, sondern erst in Kombination mit der Taufe. Ganz in diesem Sinn heißt es im Augsburger Bekenntnis von 1530[1]:
Von der Taufe wird gelehrt, dass sie heilsnotwendig ist und dass durch sie Gnade angeboten wird; dass man auch die Kinder taufen soll, die durch die Taufe Gott überantwortet und gefällig werden, d.h. in die Gnade Gottes aufgenommen werden. Deshalb werden die verworfen, die lehren, dass die Kindertaufe nicht richtig sei. (Artikel 9: Von der Taufe)
Dagegen spricht sich jedoch Paulus in Röm 4,5 aus: Dem aber, der keine Werke tut, sondern an den glaubt, der den Gottlosen gerecht macht, dem wird sein Glaube als Gerechtigkeit angerechnet. Zur Unterstützung der These, wie sie im Augsburger Bekenntnis zusammengefasst ist werden noch folgende Bibelstellen angeführt:
Gal 3,26f Ihr alle seid Söhne Gottes durch den Glauben in Christus Jesus. Denn ihr alle, die ihr auf Christus getauft worden seid, ihr habt Christus angezogen.
Lk 12,10 Und jeder, der ein Wort sagen wird gegen den Sohn des Menschen, dem wird vergeben werden; dem aber, der gegen den Heiligen Geist lästert, wird nicht vergeben werden.
Der Vers aus Lukas ist apologetisch als absolut zu verstehen, denn die Ablehnung der Taufe wird als Lästerung des Heiligen Geistes betrachtet. Man könnte hieraus allerdings auch eine Unsicherheit erkennen, dass durch die Androhung von Exkommunikation die fehlende biblische Unterstützung wett gemacht werden soll.
Mt 18,3 Jesus sprach: Wahrlich, ich sage euch, wenn ihr nicht umkehrt und werdet wie die Kinder, so werdet ihr keinesfalls in das Reich der Himmel hineinkommen.
Hier kann argumentiert werden, dass eine Bekehrung für Kinder nicht notwendig ist, sondern sie aufgrund ihres Kindseins in der Taufe von Gott angenommen werden. So schreibt Melanchthon im seinen »Bedenken gegen die Wiedertäufer« von 1528: »Die Taufe bezeugt, dass sich die Vergebung der Sünden auf die Kinder erstreckt, auch wenn sie die Verkündigung des Wortes noch nicht verstehen.«
Auf der anderen Seite stehen all die Stellen, die den Glauben als allein heilsbringend darstellen:
Joh 1,12 so viele ihn aber aufnahmen, denen gab er das Recht, Kinder Gottes zu werden, denen, die an seinen Namen glauben.
Joh 3,16 Denn so hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht verloren geht, sondern ewiges Leben hat.
Apg 16,31 Sie aber sprachen: Glaube an den Herrn Jesus, und du wirst gerettet werden, du und dein Haus.
Röm 10,9 dass, wenn du mit deinem Mund Jesus als Herrn bekennen und in deinem Herzen glauben wirst, dass Gott ihn aus den Toten auferweckt hat, du gerettet werden wirst.
Gal 2,16 Aber da wir wissen, dass der Mensch nicht aus Gesetzeswerken gerechtfertigt wird, sondern nur durch den Glauben an Christus Jesus, haben wir auch an Christus Jesus geglaubt, damit wir aus Glauben an Christus gerechtfertigt werden und nicht aus Gesetzeswerken, weil aus Gesetzeswerken kein Fleisch gerechtfertigt wird.
Gal 3,26 Ihr alle seid Söhne Gottes durch den Glauben in Christus Jesus.
Eph 2,8 Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glauben, und das nicht aus euch, Gottes Gabe ist es.
Phil 3,9 indem ich nicht meine Gerechtigkeit habe, die aus dem Gesetz ist, sondern die durch den Glauben an Christus, die Gerechtigkeit aus Gott aufgrund des Glaubens.
Der biblische Begriff der Taufe – βαπτίζω (baptizo)
Dieses Wort ist bereits seit dem 4. Jh. V.Chr. bei Plato belegt. Auch in der Septuaginta, der griech. Übersetzung des AT kommt es 4 mal vor. Es bedeutet soviel wie untertauchen oder eintauchen. In außerbiblischen Texten wird das Versinken von Schiffen mit diesem Wort beschrieben. Insofern spricht allein der Begriff baptizo für die Taufe durch Untertauchen. Röm 6,4 unterstützt dies deutlich durch den gezogenen Vergleich: So sind wir nun mit ihm begraben worden durch die Taufe in den Tod, damit, wie Christus aus den Toten auferweckt worden ist durch die Herrlichkeit des Vaters.
In der gotischen Übersetzung der Bibel durch Wulfila (4. Jh.) wird baptizo mit daupjan übersetzt, was soviel wie Tiefe bedeutet. Im Althochdeutschen wurde daraus toufen. Eine Wortverwandtschaft zum heutigen taufen oder dem bergmännischen Teufe, bzw. teufen (in die Tiefe gehen) ist gut erkennbar.
Die Didache, ein Lehrtext aus dem späten 1. Jh. (geschrieben in griech. Sprache) ist sich über die Bedeutung des Wortes im Klaren, da sie daraus Regeln zu Form und Durchführung der Taufe herleitet:
- Bezüglich der Taufe haltet es so: Wenn ihr all das Vorhergehende gesagt habt, „taufet auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ in fließendem Wasser. 2. Wenn du aber kein fließendes Wasser hast, dann taufe in einem anderen Wasser; wenn du es nicht in kaltem tun kannst, tue es im warmen. 3. Wenn du beides nicht hast, gieße dreimal Wasser auf den Kopf „auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“. 4. Vor der Taufe soll fasten der Taufende, der Täufling und wer sonst kann; den Täufling lasse ein oder zwei Tage zuvor fasten.
Interessant ist die Flexibilität, mit der die Didache Ausnahmen, aufgrund widriger Umstände, ermöglicht. Ein wichtiger Schritt zur Traditionsbildung der Kindertaufe.
Die Notwendigkeit der Kindertaufe als Aufhebung der Erbsünde
Im Augsburger Bekenntnis heißt es:
Weiter wird bei uns gelehrt, dass nach Adams Fall alle natürlich geborenen Menschen in Sünde empfangen und geboren werden, das heißt, dass sie alle von Mutterleib an voll böser Lust und Neigung sind und von Natur keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben an Gott haben können, ferner dass auch diese angeborene Seuche und Erbsünde wirklich Sünde ist und daher alle die unter den ewigen Gotteszorn verdammt, die nicht durch die Taufe und den Heiligen Geist wieder neu geboren werden. Damit werden die verworfen, die die Erbsünde nicht für eine Sünde halten, damit sie die Natur fromm machen durch natürliche Kräfte, in Verachtung des Leidens und Verdienstes Christi. (Artikel 2: Von der Erbsünde)
Hinter allen theologischen und biblischen Versuchen, die Kindertaufe zu rechtfertigen steht die Lehre von der Erbsünde. Die Taufe hebt also die Erbsünde auf. Kurz und knapp kann man sagen: Ohne diese Lehre gäbe es keinen Grund für die Kindertaufe. Die Verknüpfung von Taufe und Erbsünde verdanken wir Cyprian von Karthago, der schrieb, dass die Kindertaufe sowohl die sündigen Taten als auch die Schuld der Erbsünde aufhebt. Theologisch ausgearbeitet wurde diese Lehre später von Augustinus von Hippo (13. Nov. 354 – 28. Aug. 430), der damit auf Thesen des britischen Mönches Pelagius (ca. 350-420) reagierte.
Es ist schwierig die genaue Lehre von Pelagius herauszufiltern, da Augustinus eine regelrechte Vernichtungskampagne gegen dessen Schriften und Lehre vorantrieb. Es haben sich jedoch Texte erhalten. Augustinus zitiert Pelagius ausführlich in seinen Anklageschriften, jedoch haben wir hier wohl eher Augustinus’ Version vorliegen als den ursprünglichen Pelagius.
Man kann, mit gewisser Vorsicht, erkennen, dass Pelagius von einer positiven Menschenlehre ausging. Der Mensch war von seinem Wesen her gut geschaffen und durch den freien Willen, der ihm von Gott geschenkt worden war, fähig, Gottes Geboten zu folgen. Der Sündenfall war also nicht durch die grundlegende menschliche Sündhaftigkeit entstanden, sondern durch das willentliche Auflehnen gegen Gott. Weil der freie Wille ein Geschenk Gottes ist, besteht auch nach dem Sündenfall für jeden Menschen die Möglichkeit, sich für oder gegen Gott zu entscheiden. Bereits Cyril von Jerusalem (313-386) geht in diese Richtung wenn er schreibt, dass Adam und Eva nicht zwangsläufig aus ihrem Zustand der Gnade hätten herausfallen müssen. Dies geschah infolge ihrer Entscheidung, sich von Gott ab- und der materiellen Welt zuzuwenden (vgl. Röm 1,25 Sie, welche die Wahrheit Gottes in die Lüge verwandelt und dem Geschöpf Verehrung und Dienst dargebracht haben statt dem Schöpfer, der gepriesen ist in Ewigkeit). Infolgedessen ist das Ebenbild Gottes in der menschlichen Natur verunstaltet und entstellt worden.
Augustinus sah es vollkommen anders und folgt hier einem stark platonischen Menschbild, dass zwischen Geist und Materie unterschied. Alles Geistige ist gut, alles Materielle böse per Definition. Vermischt mit christlicher Theologie ergibt sich eine deutliche Leibfeindlichkeit, mit der Konsequenz, dass die sexuelle Fortpflanzung zwar als notwendig, aber gottfern gesehen wurde. Allein durch die sexuelle Vereinigung von Mann und Frau wird die Sünde an das Kind weitergegeben. Man kann es auch genetische Sünde nennen.
Die Schwächen dieser Theologie wurden erkannt und man versuchte zwischen der aktiv begangenen Sünde der ersten Eltern und der passiv übertragenen Sünde durch die leibliche (von Begierde gesteuerte) Zeugung zu unterscheiden. Diese Unterscheidung ändert jedoch nichts an dem Zustand eines Menschen in der Erbsünde.
Der Apostel Paulus wurde so verstanden, dass er die Erbsünde in seiner Rechtfertigungslehre aufgreift. Paulus stellt den ersten Adam mit dem neuen Adam (Christus) gegenüber. Wie die Menschheit durch den ersten Adam den Tod fand, kann ein Mensch durch den neuen Adam zu neuem Leben kommen: Denn wie in Adam alle sterben, so werden in Christus alle lebendig gemacht werden (1Kor 15,22). Ein platonisches, dualistisches Menschenbild ist Paulus jedoch fern. Er redet vielmehr von unsern Leibern als Tempel Gottes und stellt sie in Beziehung zu unserer Heiligung. Wir bleiben als geheiligte Menschen immer biologisch Kinder Adams. Wenn Paulus vom alten und neuen Adam spricht, tut er dies in typologischer Art und Weise.
Die christliche Lehre von der Erbsünde hat kein alttestamentliches Vorbild und auch Jesus spricht diese Lehre an keiner Stelle an. Ihre Entstehung ist vielmehr einer dogmatischen Arbeit zu „verdanken.“ Tertullian war der Überzeugung, dass durch den Zeugungsvorgang nicht nur Körper, sondern auch Seele übertragen wird. Der Lehrer Laktanz hingegen war der Meinung, dass nur der Körper übertragen wird, die Seele jedoch jeweils von Gott neu geschaffen wird. Als Augustinus seine Lehre der Erbsünde entwickelte, sympathisierte zwar mit Laktanz, sah aber das Problem, dass es schwierig ist, von einer Übertragung der Sünde zu sprechen, wenn die Seele eines jeden Menschen doch immer neu von Gott geschaffen wird.
Augustinus lehrte, dass der Mensch mit Erbsünde beladen zur Welt kommt. Er benötigt die Gnade Gottes um erlöst zu werden. Durch Menschwerdung, Tod und Auferstehung Christi wurden die Voraussetzungen geschaffen. Durch das Sakrament der Taufe wird der Mensch nun von der Erbsünde frei gemacht. Trotzdem leidet der sündlose Mensch unter den Konsequenzen der Sünde in der Welt.
Der Mensch ist also von sich aus hoffnungslos verloren. Er kann tun, was er will. Die Erbsünde wird er nicht los. Eine Bekehrung allein ist also nicht genug um den Menschen zu erlösen. Auf der anderen Seite stand Pelagius, der sagte, dass jeder Mensch die volle Verantwortung für sein eigenes Heil trägt. Er kann die Gnade Gottes ergreifen, was in der Buße zur Rechtfertigung beruht. Eine Säuglingstaufe ist also nicht mehr notwendig, da ein Säugling selbst noch keine Verantwortung für sündiges Verhalten mit auf die Welt bringt und somit auch nicht der Verdammnis unterliegt.
Interessant ist, dass es in der orthodoxen Theologie die Lehre der Erbsünde nicht gibt. Man kann vielmehr von der Universalsünde reden. Durch die erste Sünde, die in die Welt gekommen ist, wurde ein Kreislauf von weiteren Sünden in Gang gebracht, gegen den sich kein Mensch auflehnen kann, denn die gesamte Schöpfung wurde unter die Sünde versklavt. Die Schöpfung, in ihrer guten Natur ging in einen bösen Zustand über. Man muss aber zwischen Natur und Zustand unterscheiden. Weil es so dem Menschen nicht mehr möglich war zu Gott zu kommen, kam Gott zu uns, wurde Mensch und versöhnte die Schöpfung mit sich selbst. In der sogenannten theosis = Gottwerdung verwandelt sich der erlöste Mensch immer mehr in das Bild Christi und lässt so die gefallene Schöpfung hinter sich, so wie es 2Petr 1,3-4 ausdrückt:
Da seine göttliche Kraft uns alles zum Leben und zur Gottseligkeit geschenkt hat durch die Erkenntnis dessen, der uns berufen hat durch seine eigene Herrlichkeit und Tugend, durch die er uns die kostbaren und größten Verheißungen geschenkt hat, damit ihr durch sie Teilhaber der göttlichen Natur werdet, die ihr dem Verderben, das durch die Begierde in der Welt ist, entflohen seid.
Mit der Sprache der „Gottwerdung“ tun wir uns als evangelisch freikirchliche Christen schwer. In unserer Gemeindebewegung sprechen wir von Heiligung, womit im Grunde das gleiche gemeint ist. So stehen wir als Heiligungsbewegung theologisch in vielen Punkten der orthodoxen Theologie näher als der westlich geprägten. Die meisten griechischen Theologen beharrten darauf, dass die Sünde aus dem Missbrauch des menschlichen freien Willens entstehe. Kinder werden ohne Sünde geboren, die eine Strafe verdient hätte.
Um einer Entwertung des Gnadengeschenks Gottes vorzubeugen, relativierte Gregor von Nazianz in einer Predigt, die er am 6. Januar 381 in Konstantinopel hielt: „Wer keine Strafe verdient, ist deshalb noch nicht des Lobes würdig, und wer kein Lob verdient, verdient deshalb noch keine Strafe“ (Gregor von Nazianz, Oratio XL: In sanctum baptisma, 23). Auch wenn dies nach Werksgerechtigkeit aussieht, ist den griechischen Vätern bewusst gewesen, dass Gnade ein unverdientes Geschenk Gottes ist, während Strafe eine verdiente Konsequenz unserer Sünde darstellt. Gregor möchte damit sagen, dass auch Kinder nicht aufgrund ihrer fehlenden Sünden, sondern nur aufgrund der Gnade Gottes gerecht werden.
Chysostomus deutet in seinem Kommentar zur Aussage des Paulus, „die vielen seien durch den Ungehorsam Adams zu Sündern geworden“ (Röm 5,19) so, dass alle mit der Strafe und dem Tod belastet werden. Die Vorstellung einer übertragenen Schuld, ein zentrales Kennzeichen der späteren augustinischen Lehre von der Ursünde, fehlt in der griechischen patristischen Tradition vollkommen. Wir können die orthodoxe Haltung also zusammenfassen:
Menschen haben durch den Sündenfall Sterblichkeit angezogen und können durch Theosis als Wiedererlangen der Ebenbildlichkeit Gottes durch Jesus Christus in den Zustand der Gnade zurückkommen. Sünde kann nur eine freie und persönliche Handlung sein.
Im direkten Bezug auf die Kindertaufe ist in den griechischen Schriften wenig zu finden. Gregor von Nyssa ist der einzige griechische Theologe der Patristik, der eine umfangreiche Abhandlung zum Thema der Hoffnung für frühzeitig verstorbene Kinder verfasste.
Er bringt seine Meinung in Bezug auf die Tugend und ihre Belohnung zum Ausdruck; in seiner Sicht gibt es für Gott keinen Grund, das Erhoffte als Belohnung zu geben. Die Tugend ist nichts wert, falls diejenigen, die dieses Leben vorzeitig verlassen, ohne die Tugend praktiziert zu haben, unmittelbar in die Seligkeit aufgenommen werden. Auf derselben Linie fragt Gregor weiter: „Was wird demjenigen widerfahren, der sein Leben in zartem Alter beschließt, der nichts getan hat, weder Böses noch Gutes? Ist er einer Belohnung wert?“ Er antwortet: „Die erhoffte Seligkeit kommt den Menschen von Natur aus zu, und sie wird nur in einem gewissen Sinne Belohnung genannt“. Sich des wahren Lebens zu erfreuen (zoe und nicht bios), entspricht der menschlichen Natur und wird in dem Maße erlangt, wie die Tugend praktiziert wird. Weil das unschuldige Kind nicht der Reinigung von persönlichen Sünden bedarf, hat es an dem Leben teil, das seiner Natur in einer Art von normalem Fortschreiten entspricht, gemäß seinem Fassungsvermögen.[2]
In den Kirchen der Reformation ist die Sachlage etwas komplizierter. Luther war sich wie kaum jemand vor ihm der Bedeutung der Gnade bewusst und trotzdem vertrat er vehement die Kindertaufe. Den Widerspruch können die Theologen der Reformation nicht auflösen. Er besteht bis heute und so wundert es nicht, dass sich innerhalb der Landeskirchen Stimmen mehren, die die Kindertaufe infrage stellen. Ist sie biblisch begründet oder vielmehr seelsorgerliches Bedürfnis? Gern erwähnt werden die Worte Jesu über die Annahme der Kinder. Dieser Vers hat einen seelsorgerlichen Aspekt:
Mt 19,14 (Mk 10,14; Lk 18,16) Jesus aber sprach: Lasst die Kinder, und wehrt ihnen nicht, zu mir zu kommen! Denn solchen gehört das Reich der Himmel.
Es ist nicht schwierig, ein seelsorgerliches Bedürfnis einfach mit einer Handbewegung vom Tisch zu wischen. Menschen halten daran fest, weil es ihnen Halt gibt im Angesicht der Frage, was mit ihren Kindern geschehen wird, die selbst noch keine Entscheidung treffen konnten. Das müssen wir ernst nehmen und es ist gut, dass sich Christen solche Gedanken über das Seelenheil von Kindern machen.
Wir blicken jedoch dem Problem ins Auge, dass sich das seelsorgerliche Bedürfnis zum allgemeinen Standard entwickelt hat. Mit einfachen Worten: Die Kindertaufe ist zum Brauch geworden. Frommes Brauchtum findet sich in jeder Gemeindebewegung. Manchmal ist es eine nette Eigenart, die biblisch neutral zu bewerten ist. Gemeindekultur wäre ein andere Bezeichnung. Brauchtum kann jedoch auch biblische Lehre überlagern. Wenn wir über Kindertaufe reden, ist das zweite geschehen. So hat in der Kirchengeschichte der Brauch die biblische Taufe als bloße Alternative entwertet.
[1] https://www.ekd.de/glauben/grundlagen/augsburger_bekenntnis.html
[2] Internationale Theologische Kommission: Die Hoffnung auf Rettung für ungetauft sterbende Kinder (2007) / hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz. – Bonn 2008. – 84 S. (Arbeitshilfen ; 224). http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/arbeitshilfen/AH_224.pdf